Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.568,52 EUR (darin 261,42 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist Mieter, die Beklagte ist Vermieterin eines Geschäftslokals. Der Kläger hat dafür den vorgeschriebenen Nettohauptmietzins von monatlich 3.500 EUR bezahlt. [2] Mit Antrag an die Schlichtungsstelle vom 21. 9. 2015 leitete der Kläger ein Mietzinsüberprüfungsve…
Rechtliche Beurteilung [8] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. [9] 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr der Zinsenanspruch des Klägers. Werden lediglich Nebenforderungen im Sinn des § 54 Abs 2 JN (wie etwa Zinsen) geltend gemacht, ist deren Betrag für die Str…