Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 52 Abs 2 WEG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Die Antragsteller sind als Eigentümerpartner Mit und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Die Antragsgegnerin hat sich in individuell abgeschlossenen Verträgen neben der Abrechnung der Heiz und Warmwasserkosten auch zur Abrechnung der Aufwendungen für das Kaltwasser verpflichte…
Rechtliche Beurteilung [7] Der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsteller zeigt keine erhebliche Rechtsfrage auf. [8] 1.1. Die Auffassung der Vorinstanzen, die Antragsgegnerin sei an den vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien a limine gefassten Umdeutungs und Überweisungsbeschluss nicht gebunden, ist nicht…