Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 418,78 EUR (darin enthalten 69,80 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Am 5. 9. 2020 ereignete sich in Wien 21 auf dem 3,5 Meter breiten „Rundumadum“-Weg (beim Marchfeldkanal) ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Fahrradfahrer und die damals 11 jährige Beklagte als Fußgängerin beteiligt waren. [2] Der geschotterte und von Bäumen bzw B…
Rechtliche Beurteilung [15] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, aber nicht berechtigt. [16] 1. Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, dass sich der Unfall auf einer Fahrbahn iSd § 2 Abs 1 Z 2 StVO ereignet hat. Dazu ist auszuführen: [17] 1.1. § 2 Abs 2 Z 2 StVO definiert die Fahrbahn als …