JudikaturJustizRS0134283

RS0134283 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. April 2023

Die Anwendung des § 39 Abs 1a StGB setzt in Bezug auf das Erfordernis des Vorliegens zweier Verurteilungen wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung eine an den Abschnitten des Besonderen Teils des StGB orientierte Betrachtung voraus. Diese Verurteilungen müssen daher wegen strafbarer Handlungen nach den genannten Abschnitten des StGB erfolgt sein.