Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, und dem Berufungsgericht wird die neuerliche Entscheidung über die Berufung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die zweitklagende Partei ist schuldig, der zweitbeklagten Partei binnen 14 Tagen …
Text Begründung: [1] In einem Schadenersatzprozess gab das Erstgericht (unter anderem) dem Klagebegehren des Zweitklägers gegen die Zweitbeklagte statt. [2] Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die dagegen erhobene Berufung des Zweitklägers zurück. Aus der Zustellurkunde ergebe s…
Rechtliche Beurteilung [5] Der – zweiseitige (RS0125481) – Rekurs ist zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO) und berechtigt . [6] 1. Aufgrund des Rekurses wurden vom Erstgericht und vom Obersten Gerichtshof Erhebungen (§ 526 Abs 1 ZPO) zum Zustellzeitpunkt durchgeführt. Auf ihrer Grundlage steht fest , dass das Ersturteil am …