Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragstellerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: [1] Im Ausgangsverfahren brachte die Antragstellerin im Sprengel der Bestandsache eine Mietzins- und Räumungsklage gegen ihre Mieterin, eine GmbH mit Sitz im Sprengel des Erstgerichts ein. Ein vorbereitender Schriftsatz verbunden mit einer Klagsausdehnung konnte weder am Sitz der GmbH …
Rechtliche Beurteilung [6] 1. Die Bestellung eines Kurators nach § 116 ZPO wäre für die Zustellung einer die Mahnung nach § 1118 ABGB enthaltenden Räumungsklage nicht ausreichend. [7] 1.1. Ein die Auflösung eines Mietvertrags rechtfertigender qualifizierter Zinsrückstand iSd § 1118 ABGB liegt nur vor, wenn der Mieter …