Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.096,56 EUR (darin enthalten 182,76 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger stürzte im Februar 2021 als Fußgänger auf der Fahrbahn (Parkstreifen) neben einem schmalen, damals vom Schnee nicht geräumten und gestreuten Gehsteig, der vor der Liegenschaft der beklagten Eigentümergemeinschaft liegt. Der Gehsteig war ca 50 cm breit und verjün…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. [10] 1. Nach § 93 Abs 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem ö…