Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Der Angeklagten fallen die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * W* des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. [2] Danach hat sie in F* gewerbsmäßig (§ 70 Abs 1 Z 3 erster Fall StGB) mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz …
Rechtliche Beurteilung [3] Dagegen wendet sich die aus § 281 Abs 1 Z 4, 5, 5a und 9 [lit] a erhobene Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten. [4] Das auf Z 4 gestützte Vorbringen nimmt nicht auf einen in der Hauptverhandlung gestellten Antrag (oder dort erklärten Widerspruch) Bezug (siehe aber RIS Justiz RS0099112).…