JudikaturJustizRS0133924

RS0133924 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Die Frage nach der Eignung einer Tathandlung, ein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse zu verletzen, betrifft zwar eine Rechtsfrage. Der Vorsatz des Täters muss aber die, die Verletzungseignung (in tatsächlicher Hinsicht) begründenden Umstände umfassen.

Entscheidungen
2