Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde * W* des Vergehens „der Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den §§ 153 Abs 1, 313 StGB“ (vgl aber zur Rechtsnatur des § 313 StGB RIS Justiz RS0112621 [insb T1]) schuldig erkannt. [2] Danach hat er in B* seine ihm (US 4, 10) als Bezirks…
Rechtliche Beurteilung [4] Dagegen richten sich die Nichtigkeitsbeschwerden des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, wobei Ersterer den Schuldspruch aus Z 5, 5a, 9 lit a und 10, Letztere den Freispruch aus Z 9 lit a, jeweils des § 281 Abs 1 StPO, bekämpft. Keine der Nichtigkeitsbeschwerden ist im Recht. Zur Nichtigk…