RS0133918 – OGH Rechtssatz
RS0133918 – OGH Rechtssatz
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Beim Tatbestand des § 178 StGB ist der Rechtsfrage nach der Gefährdungseignung die – auf der Feststellungsebene angesiedelte – Frage nach dem Vorliegen einer übertragbaren Krankheit logisch vorgelagert. Um überhaupt in die Eignungsprüfung der Tathandlung eintreten zu können, muss das Gericht daher jeweils fallbezogen das Vorhandensein eines entsprechenden Krankheitserregers feststellen.