Spruch Das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 12. März 2021, GZ 79 Hv 2/21g 22, verletzt § 178 StGB. Dieses Urteil wird aufgehoben und in der Sache selbst erkannt: G* A* wird gemäß § 259 Z 3 StPO von dem Vorwurf freigesprochen, er habe Handlungen begangen, die geeignet waren, die Gefahr der Verbrei…
Text Gründe: [1] G* A* wurde mit unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem und in gekürzter Form ausgefertigtem (§ 270 Abs 4 iVm § 488 Abs 1 StPO) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts Klagenfurt vom 12. März 2021, GZ 79 Hv 2/21g 22, des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übe…
Rechtliche Beurteilung [4] Der Generalprokuratur ist im Ergebnis zuzustimmen, dass die Sachverhaltsannahmen im angefochtenen Urteil d en Schuldspruch nicht tragen. [5] Entgegen der in der Nichtigkeitsbeschwerde vertretenen Ansicht kommt es fallaktuell jedoch nicht auf das Vorhandensein eines Krankheitserregers an. Den…