Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben, und es wird in der Sache mit Zwischenurteil dahin erkannt, dass der Anspruch der klagenden Partei nicht verjährt ist. Die Kosten des Berufungs- und des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist ein Nachkomme de r am 9. Dezember 2017 verstorbenen Erblasser in . Er macht gegen die Beklagte, der der Nachlass aufgrund eines Testaments rechtskräftig eingeantwortet wurde, den Pflichtteil geltend. Unstrittig ist, dass er aufgrund des Gesetzes zu einem Zeh…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Rekurs ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig . Er ist im Ergebnis berechtigt , weil die Verjährungseinrede – wenngleich nicht im Sinn der Rekurswerberin – in der Sache erledigt werden kann. [11] 1. Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche wurde mit dem ErbRÄG 2015 in …