JudikaturJustizRS0133828

RS0133828 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2022

Mit der Behauptung einer Verletzung der Unschuldsvermutung wird keine Garantie des Grundrechts auf persönliche Freiheit angesprochen und solcherart der Anfechtungsrahmen einer Grundrechtsbeschwerde verlassen.

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