RS0133689 – OGH Rechtssatz
RS0133689 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine Klausel in den AGB einer Bank, „Darüber hinaus ist der Mieter, der die Miete für das laufende Kalenderjahr bezahlt hat, zur jederzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses durch formlose Aufkündigung und Rückgabe des Schließfachschlüssels berechtigt. Eine Rückvergütung anteiliger Mietbeträge findet nicht statt.“, ist gröblich benachteiligend.