Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 688,92 EUR (hierin enthalten 114,82 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger wollte im Jahr 2018 Rinder kaufen und besichtigte am 3. Dezember 2018 die ihm zum Kauf angebotene Herde der Beklagten, die in einer riesigen Halle untergebracht war. Im Anschluss einigten sich die Parteien auf einen Kaufpreis von 60.000 EUR für die gesamte Herde…
Rechtliche Beurteilung [10] Die Revision der Beklagten ist zulässig , aber nicht berechtigt . [11] 1. Gemäß § 933 Abs 2 ABGB beträgt die Gewährleistungsfrist – abweichend von der allgemeinen Regel des Abs 1 leg cit – bei Viehmängeln sechs Wochen, wobei diese Frist bei Mängeln, für die eine Vermutungsfrist (gemäß § 925…