Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben . Die Erst- und Zweitantragsgegner sind schuldig, der Antragstellerin die mit 551,86 EUR (darin enthalten 91,98 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Streitteile sind Miteigentümer einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet ist. Die Antragstellerin ist zugleich Verwalterin der Liegenschaft. Darauf befinden sich zwei selbständige Gebäude mit eigenständigen Anschriften, unter denen eine gemeinsame Tiefgarage erricht…
Rechtliche Beurteilung [6] Der von der Antragstellerin beantwortete Revisonsrekurs der Erstantragsgegnerin und des Zweitantragsgegners ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. [7] 1.1 Nach § 32 Abs 2 WEG können sämtliche Wohnungseigentümer einen von der allgemeinen Regelung…