Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 626,52 EUR (darin enthalten 104,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft einer Liegenschaft in Wien, auf der sich ein Gebäude mit Wohnungseigentumsobjekten befindet. Die Beklagte betreibt ein Installationsunternehmen. [2] Die für die Klägerin tätige Hausverwaltung erteilte im Jahr 1988 der Beklagten…
Rechtliche Beurteilung [12] Der Oberste Gerichtshof hat dazu erwogen: [13] 1. Das Erstgericht hat die Aktivlegitimation der Klägerin und ihr rechtliches Interesse an der Feststellungsklage bejaht und dem Leistungsbegehren und dem Feststellungsbegehren (Hauptbegehren) – unter Anrechnung eines Mitverschuldens – im Ausma…