Spruch Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch und im Strafausspruch (einschließlich der Vorhaftanrechnung), demgemäß auch im Kostenersatzausspruch, aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entsc…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil wurde – soweit hier von Bedeutung – ***** T***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB (1 und 2) schuldig erkannt. [2] Danach hat sie in B***** folgende Polizisten, mithin Beamte im strafrechtlichen Sin…
Rechtliche Beurteilung [3] Gegen das Urteil richten sich Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten T***** und der Staatsanwaltschaft, wobei erstere den Schuldspruch aus Z 5 und 9 lit a, letztere den Strafausspruch aus Z 11, jeweils des § 281 Abs 1 StPO, bekämpft. [4] Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden überzeugte sic…