JudikaturJustizRS0133495

RS0133495 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2021

Ist ein unter Verwendung von Scheinrechnungen begangener Abgabenbetrug vollendet und legt der Täter im danach durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfungsverfahren Beweismittel vor, die einen anderen als den anlässlich des Abgabenbetrugs vorgetäuschten abgabenrechtlichen Sachverhalt vorspiegeln sollen, ist diese Beweismittelfälschung nicht von der Subsidiaritätsklausel des § 22 Abs 3 FinStrG erfasst.