RS0133414 – OGH Rechtssatz
RS0133414 – OGH Rechtssatz
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Das Verbot gemäß § 77 Abs 10 WTBG gilt ex lege während der Vertragsdauer bis zur Beendigung des Rechtsverhältnisses mit dem Berufsberechtigten. Diese Bestimmung stellt, soweit sie sich auf Angestellte bezieht, keine in Gesetzesform ergangene Konkurrenzklausel gemäß § 36 AngG dar, sondern es handelt sich um eine berufsspezifische Konkretisierung des nach § 7 Abs 4 AngG während eines aufrechten Dienstverhältnisses geltenden Konkurrenzverbots.