RS0133273 – OGH Rechtssatz
RS0133273 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Unterschiedliche (steuer‑)rechtliche und wirtschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten erfordern eine Differenzierung zwischen Asset-Deal und Share-Deal, die es in Verbindung mit der gebotenen einschränkenden Auslegung von Risikoausschlüssen verbieten, den Deckungsausschluss für die Übernahme eines Maklerbestands auch auf den Erwerb von Geschäftsanteilen zu erstrecken.