Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich des bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils insgesamt lautet: „ 1. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragsstellerin in Abänderung seiner bisherigen Unt…
Text Begründung: Der Antragsgegner ist der Vater der (volljährigen) Antragstellerin. Zuletzt wurde er mit Beschluss des Bezirksgerichts St. Pölten vom 3. 8. 2017 – ausgehend von einer Bemessungsgrundlage im Jahr 2016 von 4.548 EUR – verpflichtet, ab 1. 8. 2016 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 862 …
Rechtliche Beurteilung 1. Der Oberste Gerichtshof stellte zwischenzeitig in der einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Entscheidung 9 Ob 59/19w vom 25. 6. 2020 mit ausführlicher Begründung klar, dass für die Lösung der Frage, ob der Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessung volljähriger Kinder zu berücksichtig…