Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und dem Erstgericht wird die Bestellung einer anderen Person als des Revisionsrekurswerbers zum Rechtsbeistand des Betroffenen gemäß § 119 AußStrG und zum einstweiligen gerichtlichen Erwachsenenvertreter gemäß …
Text Begründung: Aufgrund des Clearings und der Erstanhörung ergab sich die Notwendigkeit für den Betroffenen einen Rechtsbeistand gemäß § 119 AußStrG und einen einstweiligen Erwachsenenvertreter zur Besorgung verschiedener dringender Angelegenheiten zu bestellen. Mangels zur Übernahme bereiter Angehörig…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist wegen einer vom Obersten Gerichtshof aufzugreifenden Fehlbeurteilung der Vorinstanzen zulässig und berechtigt . 1. Gemäß § 275 Z 2 ABGB kann (ua) ein Rechtsanwalt, der nicht aufrecht in der Liste von zur Übernahme von Vorsorgevollmachten und gerichtlichen Erwachsenenvertretun…