Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 1.465,55 EUR (darin 244,26 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Die Klägerin wurde als Fußgängerin beim Überqueren einer Straße von dem vo m Erstbeklagten gelenkten und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW erfasst, als sie die andere Straßenseite schon fast erreicht hatte. Sie erlitt schwere Verletzungen. [2] Das Berufungsgerich…
Rechtliche Beurteilung [3] Die Revision der beklagten Parteien ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig . Weder in der Zulassungsbegründung noch in der Revision wird eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO aufgezeigt. Die Zurü…