JudikaturJustizRS0133130

RS0133130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2020

Die nicht mit einer Substanzgefährdung verbundene Verletzung vertraglicher Pflichten erfüllt nur dann den Tatbestand des § 1118 ABGB, wenn sie die Interessen des Bestandgebers erheblich beeinträchtigt.

Entscheidungen
7