JudikaturJustizRS0133105

RS0133105 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 2021

Die Löschung unrichtiger Eintragungen im Firmenbuch steht im Ermessen des Firmenbuchgerichts (§ 10 Abs 2 FBG). Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG aufwirft.

Entscheidungen
3