Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei sowie dem Nebenintervenienten jeweils die mit je 2.302,20 EUR (darin 383,70 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine in den Niederlanden registrierte Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (B.V.; Gesellschaft mit beschränkter Haftung), deren Geschäftsgegenstand die Beteiligung an Gesellschaften im Wettgeschäft war. Geschäftsführer und Gesellschafter der Gese…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof billigt die Entscheidungen der Vorinstanzen sowohl im Ergebnis als auch in der methodischen Ableitung, sodass weitgehend darauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO).…