Rechtliche Beurteilung Der Kläger erschien mit der Klagevertreterin beim Erstgericht und erklärte protokollarisch, seine Revision zurückzuziehen. Vor Einlangen der Rückziehung der Revision beim Obersten Gerichtshof wurde jedoch bereits über die Revision entschieden, sodass eine Zurückziehung nicht mehr möglich ist (8 ObA …