Ein die Stelle des Schriftsatzes versehendes protokollarisches Anbringen ist nach den Bestimmungen über die Schriftsätze einzurichten.
Rückverweise
der Prozeßordnung eingerichtet sein müssen, legt die analoge Anwendung der Bestimmungen der ZPO über Schriftsätze auch für protokollarisches Anbringen der Parteien im Außerstreitverfahren nach (§ 79 ZPO). Solches Anbringen wird daher erst mit Unterfertigung des Protokolls wirksam (hier: Erbsentschlagung).…
…die Verbesserung von Formgebrechen in Schriftsätzen regeln (Fasching, Lehrbuch2 Rz 511 ff; derselbe Komm II 552; Mayr in Beitr ZPR II 156). Wohl ordnet § 79 ZPO an, daß ein die Stelle eines Schriftsatzes versehendes protokollarisches Anbringen nach den Bestimmungen über die Schriftsätze einzurichten ist. Für die Anwendung der Formvorschriften bei protokollarischen…
…Anfechtung der Schadensfeststellung durch die Sachverständigen, wenn sie auf die Richtigkeit des vom Obmann erstatteten Gutachtens von Einfluß waren Die Abänderung eines Zurückweisungsbeschlusses gemäß § 79 Abs. 1 ZPO durch die zweite Instanz fällt nicht unter die Rechtsmittelbeschränkung des § 519 ZPO. Verschleppungsabsicht des beklagten Versicherers ist zu bejahen, wenn er erst nach einem…