JudikaturJustizRS0133025

RS0133025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 2021

Besteht eine rechtskräftige Verurteilung, muss diese - um die besondere Warnfunktion eines Urteils zu entwickeln und für sich als Vortat im Sinn des § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB auszureichen - dem Täter vor der Begehung der aktuell in Rede stehenden Tat zur Kenntnis gelangen und demnach (schon begrifflich) vor der aktuellen Tat erfolgt sein.

Entscheidungen
2