Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts wird aufgehoben und diesem die neuerliche Entscheidung über die Berufung der Klägerin aufgetragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin hat aufgrund ihres Antrags vom 18. 2. 2012 mit der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag mit Versicherungsbeginn 1. 3. 2012 abgeschlossen. Der Antrag enthielt (ua) folgende Frage und von der Klägerin gemachte Angabe: „Bestehen für die zu versichernde Sache noch …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und im Sinn der Aufhebung des Berufungsurteils zur neuerlichen Entscheidung berechtigt. 1. Die §§ 16 ff enthalten Regelungen über die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Demgegenüber bestimmt § 58 Abs 1 VersV…