Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten haben: „Es wird festgestellt, dass der von der beklagten Partei erhobene Anspruch auf Rückersatz des im Zeitraum von 4. 7. 2015 bis 3. 9. 2015 geleisteten Kinderbetreuungsgeldes al…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger bezog anlässlich der Geburt seines Sohnes am 4. 7. 2014 einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 4.092 EUR für den Zeitraum von 4. 7. 2015 bis 3. 9. 2015. Der Kläger war als Oberarzt in einem Krankenhaus unselbständig erwerbstätig, daneben bezog…
Rechtliche Beurteilung [12] Die Revision ist zulässig und im Sinn des Abänderungsantrags auch berechtigt. [13] Der Kläger hält in seiner Revision an seinem Rechtsstandpunkt fest, dass eine Abgrenzung der Einkünfte auch noch im sozialgerichtlichen Verfahren möglich sei. § 50 Abs 24 KBGG beziehe sich ausschließlich auf …