RS0132831 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die im Hinblick auf Verfahren in der Hauptsache entwickelten Kriterien für die Zulässigkeit des Absehens von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich auch auf Verfahren betreffend einstweilige Maßnahmen anzuwenden.