JudikaturJustizRS0132748

RS0132748 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2024

Sofern nicht ausnahmsweise dem Unternehmer dadurch eine unverhältnismäßige oder untragbare Last auferlegt wird, hat er dem Verbraucher bei Auswärtsgeschäften, die widerrufen werden können, zusätzlich zur schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht verpflichtend das Muster – Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate verlängert.

Entscheidungen
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