JudikaturJustizRS0132739

RS0132739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2020

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Haftet ein Luftfahrtunternehmen, das nach Art 5 Abs 1 lit b der VO (EG) Nr 261/2004 (FluggastrechteVO) Unterstützungsleistungen nach Art 9 Abs 1 lit b dieser VO zu erbringen hat, aufgrund dieser Verordnung für Schäden aufgrund einer Verletzung des Fluggasts, die dieser aufgrund fahrlässigen Verhaltens von Mitarbeitern des vom Luftfahrtunternehmen beigestellten Hotels erlitten hat?

2. Falls Frage 1 verneint wird: Beschränkt sich die Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens nach Art 9 Abs 1 lit b der VO (EG) Nr 261/2004 darauf, dem Fluggast ein Hotel zu vermitteln und die Kosten der Unterbringung zu übernehmen, oder schuldet das Luftfahrtunternehmen die Unterbringung als solche?

Entscheidungen
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