Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Der Beschuldigten fallen die Kosten des Berufungsverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde Rechtsanwältin ***** der Disziplinarvergehen der Verletzung von Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre oder Ansehen des Standes nach § 1 Abs 1 erster und zweiter Fall DSt schuldig erkannt. Danach hat sie dadurch, dass sie im Verfahren AZ ****…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die Berufung der Beschuldigten wegen der Aussprüche über die Schuld (zur Geltendmachung von Nichtigkeitsgründen in deren Rahmen vgl RIS Justiz RS0128656) und die Strafe; sie schlägt fehl. Mit der Behauptung, dass die Beschuldigte keine Möglichkeit gehabt habe, Fragen an die Zeu…