Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Erst- und der Zweitantragsteller sind schuldig, der Drittantragstellerin die mit 2.606,42 EUR (darin enthalten 434,40 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Erst- und der Zweitantragsteller gaben aufgrund eines schriftlichen Testaments der seit 2012 unter Sachwalterschaft stehenden Erblasserin vom 20. 6. 2013 bedingte Erbantrittserklärungen je zur Hälfte des Nachlasses ab. Die Drittantragstellerin gab aufgrund eines Testaments vom 30. 4.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil zur Frage des Widerrufs eines Anerkenntnisses im Verfahren über das Erbrecht keine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt; er ist aber nicht berechtigt . 1. Das Rekursgericht hat einen Verfahrensmangel wegen der unterlassenen Durchführung einer weiteren mündlic…