Spruch Aus Anlass der außerordentlichen Revision werden das Urteil des Erstgerichts in seinen Punkten 1. und 4. bis 6. sowie – einschließlich ihrer Kostenentscheidung – die angefochtene Entscheidung, insofern sie die genannten Spruchpunkte bestätigt, als nichtig aufgehoben. Die Rechtssache wird an das Erst…
Text Begründung: Die Streitteile haben am 29. 4. 2006 die Ehe geschlossen. Der Kläger begehrte mit Klage vom 12. 1. 2016, die Ehe aus dem Verschulden der Beklagten zu scheiden. Der Kläger brachte verschiedene Eheverfehlungen der Beklagten vor. Die Beklagte bestritt, Eheverfehlungen begangen zu haben, bra…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts zulässig, weil eine Nichtigkeit des Ersturteils aufzugreifen ist. Der Wahrnehmung einer Nichtigkeit kommt immer erhebliche Bedeutung zur Wahrung der Rechtssicherheit iSd § 502 Abs …