RS0132636 – OGH Rechtssatz
RS0132636 – OGH Rechtssatz
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Dem Kammeranwalt kommt bei Vorliegen eines Antrags auf Bestellung eines Untersuchungskommissärs hinsichtlich des – sodann vom Disziplinarrat von Amts wegen zu führenden (§ 20 Abs 2 DSt) – Verfahrens keine Dispositionsbefugnis mehr zu.