Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner ist schuldig, dem Antragsteller die mit 1.096,56 EUR (darin 182,76 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Antragsgegner war als Vater des damals noch minderjährigen Antragstellers aufgrund des Urteils eines Schweizer Gerichts – allerdings nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres seines Kindes – verpflichtet, bestimmte monatliche Unterhaltsbeiträge zu leisten. [2] Der Sohn bege…
Rechtliche Beurteilung [14] 1. Vorweg sei festgehalten, dass sich eine Partei in Unterhaltsstreitigkeiten zwischen Kindern und ihren Eltern – in erster und zweiter Instanz – nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss; sie kann ihre Sache selbst vertreten. Dem Antragsgegner war zum Antrag seines Sohnes der aufk…