Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung lautet: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Familienzeitbonus anlässlich der Geburt des Kindes M* am 4. September 2019 für den Zeitraum von 9. Septe…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger und seine Ehegattin sind die Eltern der am 4. 9. 2019 geborenen M*. Nach der Entlassung der Mutter und des Kindes aus dem Krankenhaus am 9. 9. 2019 lebte die ganze Familie zusammen in einer Wohnung an der Familienwohnadresse. Die Ehegattin des Klägers wurde von …
Rechtliche Beurteilung [11] Die Revision des Klägers ist zulässig , weil die Vorinstanzen von der Entscheidung 10 ObS 147/19v abgewichen sind. 1. Zum Familienzeitbonus [12] Mit der Einführung des Familienzeitbonus verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Väter zu ermutigen, sich unmittelbar nach der Geburt intensiv der Fam…