Spruch Dem Revisionsrekurs des Antragsgegners wird nicht, dem Revisionsrekurs des Kindes wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass die Entscheidung des Erstgerichts wiederhergestellt wird.…
Text Begründung: Der Minderjährige („Antragsteller“) ist am ***** in der Ukraine geboren. Seine Mutter ist ukrainische Staatsangehörige, der Antragsgegner polnischer Staatsangehöriger. Der Antragsgegner ist nicht der leibliche Vater des Antragstellers; er lernte die Mutter des Antragstellers erst im Jahr…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind zulässig , weil sie die – höchstgerichtlich noch nicht ausdrücklich beantwortete – Frage der Vertretung des Kindes durch die Mutter und gesetzliche Vertreterin in einem Unterhaltsverfahren, in dem vorfrageweise die Anerkennung einer ausländischen Abstammungsentscheidung z…