Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei jeweils 1.165,40 EUR (darin jeweils 194,23 EUR an Umsatzsteuer) an Kosten ihrer Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat mit der B***** GmbH (VN) eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, der (ua) die Versicherungsbedingungen H 942 „Betrieb Planen, Klipp Klar-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung 'Top 2' (AHVQ 2004) – Fassung 4/2007“ zugrunde liegen. Diese lauten auszugs…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist aber im Ergebnis nicht berechtigt. A. Zum Klagerecht der Sozialversicherungsträger auf Feststellung: 1. In der (freiwilligen) Haftpflichtversicherung hat der am Versicherungsvertrag nicht beteiligte geschädigte Dritte grundsätzlich k…