Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Aus ihrem Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in Ansehung des Angeklagten Franz S***** im Schuldspruch II A, in der Subsumtion nach § 147 Abs 1 Z 1 StGB und nach § 148 erster Fall StGB sowie in der zu dessen Schuldspr…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden – soweit für die Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde und für die amtswegige Maßnahme von Bedeutung – Zelimhan P***** des Verbrechens der Geldwäscherei nach §§ 12 dritter Fall, 165 Abs 2, Abs 4 erster Fall StGB idF BGBl I 2013/116 (I) und Franz S***** des…
Rechtliche Beurteilung Gegen den Schuldspruch des P***** wendet sich die auf § 281 Abs 1 Z 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten. Das Vorbringen zur Mängelrüge, das „die Ausführungen“ des Erstgerichts – substratlos – als „undeutlich“ (Z 5 erster Fall) und „widersprüchlich“ (Z 5 dritter Fall) bezeichne…