Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 2.713,54 EUR (darin 452,26 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die 2. und 4. Kläger als Betriebsräte der beklagten Universität sowie die 1. und 3. Kläger als deren Betriebsratsvorsitzende begehren die Feststellung von Mitwirkungsrechten im Universitätsrat gemäß § 21 Abs 15 Universitätsgesetz 2002 (Recht auf rechtzeitige Information zu Tagesordnungsp…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1. 1. Ob die Zivilgerichte zur Entscheidung berufen sind, also der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zulässig ist, hängt davon ab, ob ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch im Sinne des § …