Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden zurückgewiesen. Aus ihrem Anlass wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch über den Verfall aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landesgericht für Strafsachen Wien verwiesen. Zur E…
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit dem angefochtenen Urteil, das auch unbekämpft in Rechtskraft erwachsene Schuldsprüche mehrerer weiterer Angeklagter enthält, wurden L* N* (zu 1 und 2 I A), N* N* (zu 1 und 2 II A) sowie Lu* N* (zu 1 und 2 III A) jeweils (richtig [ im Sinn der Klarstellung am Ende diese…
Rechtliche Beurteilung [3] Ihre dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden stützen die Angeklagten L* , N* und Lu* N* jeweils auf Z 5, 9 lit a und 11, L* und Lu* N* überdies auf Z 10 des § 281 Abs 1 StPO. [4] Soweit es die von den Schuldsprüchen (1) umfassten Verkürzungen an Mineralösteuer betrifft, s ei der Rechtsmi…