Text Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 28. 6. 2012 wurde für die Betroffene Dr. V***** I*****, Rechtsanwalt in W*****, zum Sachwalter gemäß § 268 Abs 1 Z 3 ABGB idF vor dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, BGBl I 59/2017, für alle Angelegenheiten bestellt. Noch vor Inkrafttreten des 2. Erwachsen…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Vorinstanzen entschieden gemäß § 278 Abs 1 ABGB idF vor dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz über die Umbestellung des Sachwalters für die Betroffene. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wurde ein solcher Umbestellungsbeschluss erst mit Eintritt seiner Rechtskraft verbindlich (…