JudikaturJustizRS0132214

RS0132214 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2024

Der unter Gesetzesvorbehalt stehende Art 2 Abs 1 7. ZPMRK gewährt kein generelles (Grund‑)Recht auf Beweisaufnahme im Berufungsverfahren. Eine Verletzung von Art 6 MRK liegt nur dann vor,  wenn das Berufungsgericht (bei voller Kognitionsbefugnis in der Schuldfrage) von der Beweiswürdigung des Erstgerichts zum Nachteil des Angeklagten ohne unmittelbare Beweisaufnahme abweicht.

Entscheidungen
7