Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden in den Spruchpunkten 2. und 3. des Urteils des Erstgerichts dahin abgeändert, dass diese lauten: „2. Das Klagebegehren des Inhalts, der beklagten Partei werde aufgetragen, den Spruch des über die Unterlassungsklage ergehenden Urte…
Text Entscheidungsgründe: Mit Versäumungsurteil des Erstgerichts vom 13. September 2019 wurde der Beklagten verboten, im geschäftlichen Verkehr das Produkt „Tinct Opii PHE gatt 10 g“ am österreichischen Markt in Verkehr zu bringen, anzubieten und zu verkaufen, ohne dass dieses Produkt über eine entsprech…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht in Bezug auf die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abgewichen ist. Dementsprechend ist die Revision auch berechtigt. 1. Die Beklagte führt in der Revision ins Treffen, dass § 2…