JudikaturJustizRS0132193

RS0132193 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Eine Verfügung, mit der die Obsorge entzogen wird, kommt nur als ultima ratio in Betracht. Zuvor hat das Gericht alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, die dem Kindeswohl gerecht werden können und eine Belassung des Kindes in der Familie ermöglichen.

Entscheidungen
5